Badewasseruntersuchung
Was ist zu tun
Das Wasser von Hallen- und Freibädern wird nach Bäderhygienegesetz und Bäderhygieneverordnung regelmäßig von einer befugten Stelle untersucht; die Demo plant monatlich. Die täglichen Betriebsmessungen kommen hinzu.
- Rechtsgrundlage
- Bäderhygienegesetz, Bäderhygieneverordnung
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 1
- Land
- Österreich
- Leistung im Marktplatz
- Badewasseruntersuchung
Warum, und was bei Versäumnis droht
Die Behörde überwacht die Bäder und kann bei Mängeln den Betrieb einschränken; Verstöße sind Verwaltungsübertretungen.
Nachweis
Untersuchungsbefund je Becken, Betriebsbuch.