Badewasseruntersuchung (mikrobiologisch, chemisch)
Was ist zu tun
Das Wasser jedes Beckens wird monatlich von einer akkreditierten Untersuchungsstelle mikrobiologisch und chemisch untersucht. Die täglichen Betriebsmessungen (freies Chlor, pH-Wert, Redoxspannung) macht der Betreiber zusätzlich und trägt sie ins Betriebstagebuch ein.
- Rechtsgrundlage
- § 37 IfSG, DIN 19643
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 1
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Badewasseruntersuchung
Warum, und was bei Versäumnis droht
Badewasser darf die Gesundheit der Badegäste nicht schädigen. Das Gesundheitsamt überwacht die Bäder und kann bei Überschreitungen ein Becken sperren; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.
Nachweis
Monatlicher Befund der Untersuchungsstelle je Becken, Betriebstagebuch mit den täglichen Messungen.