Betreiberpflichten

Badewasseruntersuchung (mikrobiologisch, chemisch)

Badewasser, § 37 IfSG, DIN 19643

Was ist zu tun

Das Wasser jedes Beckens wird monatlich von einer akkreditierten Untersuchungsstelle mikrobiologisch und chemisch untersucht. Die täglichen Betriebsmessungen (freies Chlor, pH-Wert, Redoxspannung) macht der Betreiber zusätzlich und trägt sie ins Betriebstagebuch ein.

Rechtsgrundlage
§ 37 IfSG, DIN 19643
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
1
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Badewasseruntersuchung

Warum, und was bei Versäumnis droht

Badewasser darf die Gesundheit der Badegäste nicht schädigen. Das Gesundheitsamt überwacht die Bäder und kann bei Überschreitungen ein Becken sperren; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.

Nachweis

Monatlicher Befund der Untersuchungsstelle je Becken, Betriebstagebuch mit den täglichen Messungen.

Angebot anfordern