Betreiberpflichten

Bestimmungsgemäßer Betrieb: Spülen nach Betriebsunterbrechung

Trinkwasser, VDI/DVGW 6023, a. a. R. d. T.

Was ist zu tun

Trinkwasser darf in den Leitungen nicht stehen. Selten genutzte Entnahmestellen regelmäßig spülen, spätestens nach drei Tagen, und nach längeren Unterbrechungen wie Ferien vor der Wiederaufnahme. Spülplan und Spülungen dokumentieren.

Rechtsgrundlage
VDI/DVGW 6023, a. a. R. d. T.
Art
Laufend beachten
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Eigenleistung des Betreibers (nicht vermittelbar)

Für diese Gebäude

  • Schule
  • Kindertageseinrichtung
  • Sporthalle

Warum, und was bei Versäumnis droht

Stagnation ist die häufigste Ursache für Legionellen und andere Keime. Der bestimmungsgemäße Betrieb gehört zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die der Betreiber einhalten muss; Versäumnisse zeigen sich spätestens im nächsten Befund.

Nachweis

Spülplan und Spülprotokoll (Datum, Entnahmestellen, Dauer, Name).

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