Bleileitungen entfernen oder stilllegen (Frist 12.01.2026)
Was ist zu tun
Trinkwasserleitungen und Leitungsteile aus Blei mussten bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt sein. Betroffen sind vor allem Gebäude, die bis in die 1970er-Jahre gebaut wurden. Ein Installateur prüft, ob noch Blei verbaut ist, und tauscht es aus.
- Rechtsgrundlage
- § 17 TrinkwV
- Art
- Einmalig
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Eigenleistung des Betreibers (nicht vermittelbar)
Warum, und was bei Versäumnis droht
Blei schadet besonders Kindern und Ungeborenen. Seit Ablauf der Frist ist der Betrieb einer Installation mit Bleileitungen verboten; das kann mit Bußgeld geahndet werden, und das Gesundheitsamt kann Maßnahmen anordnen.
Nachweis
Bestätigung des Installateurs über Austausch oder Stilllegung, alternativ ein Befund, dass kein Blei verbaut ist.