Betreiberpflichten

Bleileitungen entfernen oder stilllegen (Frist 12.01.2026)

Trinkwasser, § 17 TrinkwV

Was ist zu tun

Trinkwasserleitungen und Leitungsteile aus Blei mussten bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt sein. Betroffen sind vor allem Gebäude, die bis in die 1970er-Jahre gebaut wurden. Ein Installateur prüft, ob noch Blei verbaut ist, und tauscht es aus.

Rechtsgrundlage
§ 17 TrinkwV
Art
Einmalig
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Eigenleistung des Betreibers (nicht vermittelbar)

Warum, und was bei Versäumnis droht

Blei schadet besonders Kindern und Ungeborenen. Seit Ablauf der Frist ist der Betrieb einer Installation mit Bleileitungen verboten; das kann mit Bußgeld geahndet werden, und das Gesundheitsamt kann Maßnahmen anordnen.

Nachweis

Bestätigung des Installateurs über Austausch oder Stilllegung, alternativ ein Befund, dass kein Blei verbaut ist.

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