Betreiberpflichten

Energetische Inspektion Klimaanlage (> 12 kW)

Energie & Heizung, § 74 GEG

Was ist zu tun

Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf sind alle zehn Jahre von einer fachkundigen Person energetisch zu inspizieren. Sie prüft Wirkungsgrad und Auslegung und empfiehlt Verbesserungen.

Rechtsgrundlage
§ 74 GEG
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
120
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Energie & Klima

Warum, und was bei Versäumnis droht

Die Inspektion schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor. Wer sie nicht durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Nachweis

Inspektionsbericht der fachkundigen Person mit Registriernummer.

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