Energetische Inspektion Klimaanlage (> 12 kW)
Was ist zu tun
Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Nennleistung für den Kältebedarf sind alle zehn Jahre von einer fachkundigen Person energetisch zu inspizieren. Sie prüft Wirkungsgrad und Auslegung und empfiehlt Verbesserungen.
- Rechtsgrundlage
- § 74 GEG
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 120
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Energie & Klima
Warum, und was bei Versäumnis droht
Die Inspektion schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor. Wer sie nicht durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Nachweis
Inspektionsbericht der fachkundigen Person mit Registriernummer.