Energieausweis aushängen (öffentliche Gebäude)
Was ist zu tun
In Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar aushängen: bei behördlicher Nutzung ab 250 m² Nutzfläche, sonst ab 500 m², wenn ein Ausweis vorliegt. Er gilt zehn Jahre und ist dann zu erneuern.
- Rechtsgrundlage
- §§ 79, 80 GEG
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 120
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Energie & Klima
Für diese Gebäude
Verwaltung & Büro Schule Sporthalle Schwimmbad Krankenhaus
Warum, und was bei Versäumnis droht
Fehlen Aushang oder Ausweis, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Nachweis
Gültiger Energieausweis mit Registriernummer und Foto des Aushangs.