Betreiberpflichten

Energieausweis aushängen (öffentliche Gebäude)

Energie & Heizung, §§ 79, 80 GEG

Was ist zu tun

In Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar aushängen: bei behördlicher Nutzung ab 250 m² Nutzfläche, sonst ab 500 m², wenn ein Ausweis vorliegt. Er gilt zehn Jahre und ist dann zu erneuern.

Rechtsgrundlage
§§ 79, 80 GEG
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
120
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Energie & Klima

Für diese Gebäude

  • Verwaltung & Büro
  • Schule
  • Sporthalle
  • Schwimmbad
  • Krankenhaus

Warum, und was bei Versäumnis droht

Fehlen Aushang oder Ausweis, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Nachweis

Gültiger Energieausweis mit Registriernummer und Foto des Aushangs.

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