Feuerstättenschau
Was ist zu tun
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besichtigt zweimal in sieben Jahren alle Feuerstätten und Abgasanlagen eines Gebäudes, also etwa alle dreieinhalb Jahre. Die Aufgabe ist hoheitlich und wird nicht über den Marktplatz vermittelt; Messungen und Kehrarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid kommen hinzu.
- Rechtsgrundlage
- § 14 SchfHwG
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 42
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Schornsteinfeger (hoheitlich, nicht vermittelbar)
Warum, und was bei Versäumnis droht
Die Feuerstättenschau ist gesetzlich vorgeschrieben, der Eigentümer muss den Zutritt ermöglichen. Werden Arbeiten aus dem Feuerstättenbescheid nicht nachgewiesen, kann die Behörde sie anordnen und ein Bußgeld verhängen.
Nachweis
Feuerstättenbescheid und Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers.