Hauptprüfung Aufzug durch ZÜS
Was ist zu tun
Aufzüge werden alle zwei Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS, etwa TÜV oder DEKRA) hauptgeprüft, dazwischen findet die Zwischenprüfung statt. Die Frist steht auf der Prüfplakette in der Kabine.
- Rechtsgrundlage
- BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 24
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Aufzugsprüfung (ZÜS)
Warum, und was bei Versäumnis droht
Ein Aufzug ohne gültige Prüfung darf nicht betrieben werden. Der Betrieb ohne Prüfung kann mit Bußgeld geahndet werden, und bei einem Unfall haftet der Betreiber.
Nachweis
Prüfbescheinigung der ZÜS, Prüfplakette in der Kabine.