Betreiberpflichten

Hauptprüfung Aufzug durch ZÜS

Aufzüge, Tore & Regale, BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2

Was ist zu tun

Aufzüge werden alle zwei Jahre von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS, etwa TÜV oder DEKRA) hauptgeprüft, dazwischen findet die Zwischenprüfung statt. Die Frist steht auf der Prüfplakette in der Kabine.

Rechtsgrundlage
BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
24
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Aufzugsprüfung (ZÜS)

Warum, und was bei Versäumnis droht

Ein Aufzug ohne gültige Prüfung darf nicht betrieben werden. Der Betrieb ohne Prüfung kann mit Bußgeld geahndet werden, und bei einem Unfall haftet der Betreiber.

Nachweis

Prüfbescheinigung der ZÜS, Prüfplakette in der Kabine.

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