Hygieneplan überprüfen
Was ist zu tun
Schulen, Kitas, Pflegeheime und Krankenhäuser legen ihre Hygieneverfahren in einem Hygieneplan fest. Er wird regelmäßig überprüft und angepasst; die Demo plant einmal im Jahr. Zuständig ist die Leitung der Einrichtung, der Gebäudebetreiber liefert zu Reinigung, Trinkwasser und Lüftung zu.
- Rechtsgrundlage
- § 36 IfSG (§ 23 IfSG Krankenhäuser)
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 12
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Eigenleistung des Betreibers (nicht vermittelbar)
Für diese Gebäude
Schule Kindertageseinrichtung Krankenhaus Pflegeeinrichtung
Warum, und was bei Versäumnis droht
Das Gesundheitsamt überwacht die Einrichtungen und fragt nach dem Hygieneplan. Fehlt er oder ist er veraltet, kann es Auflagen machen; Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
Nachweis
Aktueller Hygieneplan mit Datum und Unterschrift der Leitung.