Betreiberpflichten

Inspektion und Wartung Brandmeldeanlage

Brandschutz, DIN 14675, DIN VDE 0833-1

Was ist zu tun

Brandmeldeanlagen werden vierteljährlich inspiziert und einmal im Jahr gewartet, von einer nach DIN 14675 qualifizierten Fachfirma. Geprüft werden Melder, Zentrale, Übertragungseinrichtung und Stromversorgung.

Rechtsgrundlage
DIN 14675, DIN VDE 0833-1
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
3
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Prüfung Brandschutztechnik

Warum, und was bei Versäumnis droht

Eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage ohne Wartung führt zu Fehlalarmen, die Feuerwehreinsätze kosten, oder versagt im Ernstfall. Die Wartung nach Norm ist meist auch Auflage der Baugenehmigung und des Versicherers.

Nachweis

Wartungs- und Inspektionsprotokolle im Betriebsbuch der Anlage.

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