Inspektion und Wartung Brandmeldeanlage
Was ist zu tun
Brandmeldeanlagen werden vierteljährlich inspiziert und einmal im Jahr gewartet, von einer nach DIN 14675 qualifizierten Fachfirma. Geprüft werden Melder, Zentrale, Übertragungseinrichtung und Stromversorgung.
- Rechtsgrundlage
- DIN 14675, DIN VDE 0833-1
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 3
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Prüfung Brandschutztechnik
Warum, und was bei Versäumnis droht
Eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage ohne Wartung führt zu Fehlalarmen, die Feuerwehreinsätze kosten, oder versagt im Ernstfall. Die Wartung nach Norm ist meist auch Auflage der Baugenehmigung und des Versicherers.
Nachweis
Wartungs- und Inspektionsprotokolle im Betriebsbuch der Anlage.