Betreiberpflichten

Laboruntersuchung Kühlwasser (Legionellen)

Raumluft & Kühlung, 42. BImSchV

Was ist zu tun

Das Nutzwasser von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen wird mindestens alle drei Monate von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersucht. Dazu kommt die betriebsinterne Überwachung (allgemeine Koloniezahl) in kürzerem Abstand. Die Anlage muss bei der zuständigen Behörde angezeigt sein.

Rechtsgrundlage
42. BImSchV
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
3
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Kühlwasseruntersuchung (42. BImSchV)

Warum, und was bei Versäumnis droht

Kühltürme haben in Deutschland mehrere Legionellen-Ausbrüche mit Todesfällen ausgelöst. Ab den Prüfwerten sind Ursachensuche und Maßnahmen Pflicht, beim Maßnahmenwert auch die Meldung an die Behörde. Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.

Nachweis

Laborbefund je Quartal, Betriebstagebuch der betriebsinternen Überwachung, Anzeige bei der Behörde.

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