Laboruntersuchung Kühlwasser (Legionellen)
Was ist zu tun
Das Nutzwasser von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen wird mindestens alle drei Monate von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersucht. Dazu kommt die betriebsinterne Überwachung (allgemeine Koloniezahl) in kürzerem Abstand. Die Anlage muss bei der zuständigen Behörde angezeigt sein.
- Rechtsgrundlage
- 42. BImSchV
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 3
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Kühlwasseruntersuchung (42. BImSchV)
Warum, und was bei Versäumnis droht
Kühltürme haben in Deutschland mehrere Legionellen-Ausbrüche mit Todesfällen ausgelöst. Ab den Prüfwerten sind Ursachensuche und Maßnahmen Pflicht, beim Maßnahmenwert auch die Meldung an die Behörde. Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.
Nachweis
Laborbefund je Quartal, Betriebstagebuch der betriebsinternen Überwachung, Anzeige bei der Behörde.