Legionellenuntersuchung (gewerbliche Tätigkeit)
Was ist zu tun
Wie die jährliche Untersuchung, aber für eine gewerbliche Tätigkeit, etwa die Vermietung von Wohnungen oder Duschen im Betrieb: mindestens alle drei Jahre. Untersucht werden die Großanlage zur Trinkwassererwärmung und die festgelegten Probenahmestellen.
- Rechtsgrundlage
- § 31 TrinkwV
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 36
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Trinkwasser- & Legionellenuntersuchung
Für diese Gebäude
Wohngebäude Industrie & Gewerbe
Warum, und was bei Versäumnis droht
Legionellen verursachen schwere Lungenentzündungen. Ab 100 KBE/100 ml ist das Gesundheitsamt zu informieren, die Mieter sind zu unterrichten und eine Risikoabschätzung ist zu veranlassen. Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden und führen im Krankheitsfall zur Haftung des Vermieters.
Nachweis
Befund der akkreditierten Untersuchungsstelle; Information der Mieter über das Ergebnis.