Legionellenuntersuchung (öffentliche Tätigkeit)
Was ist zu tun
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit Duschen oder anderen Stellen, an denen Trinkwasser vernebelt wird, sind auf Legionellen zu untersuchen. Bei einer öffentlichen Tätigkeit (Schule, Kita, Klinik, Pflegeheim, Sporthalle, Bad, Verwaltung) jedes Jahr. Die Proben nimmt eine akkreditierte Untersuchungsstelle an den festgelegten Probenahmestellen.
- Rechtsgrundlage
- § 31 TrinkwV
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 12
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Trinkwasser- & Legionellenuntersuchung
Für diese Gebäude
Verwaltung & Büro Schule Kindertageseinrichtung Sporthalle Schwimmbad Krankenhaus Pflegeeinrichtung
Warum, und was bei Versäumnis droht
Legionellen verursachen schwere Lungenentzündungen. Ab 100 KBE/100 ml (technischer Maßnahmenwert) ist das Gesundheitsamt zu informieren und eine Risikoabschätzung zu veranlassen. Eine versäumte Untersuchung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; erkrankt jemand, haftet der Betreiber.
Nachweis
Befund der akkreditierten Untersuchungsstelle mit allen Probenahmestellen; Anzeige an das Gesundheitsamt, wenn der Maßnahmenwert erreicht ist.