Betreiberpflichten

Legionellenuntersuchung (öffentliche Tätigkeit)

Trinkwasser, § 31 TrinkwV

Was ist zu tun

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit Duschen oder anderen Stellen, an denen Trinkwasser vernebelt wird, sind auf Legionellen zu untersuchen. Bei einer öffentlichen Tätigkeit (Schule, Kita, Klinik, Pflegeheim, Sporthalle, Bad, Verwaltung) jedes Jahr. Die Proben nimmt eine akkreditierte Untersuchungsstelle an den festgelegten Probenahmestellen.

Rechtsgrundlage
§ 31 TrinkwV
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
12
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Trinkwasser- & Legionellenuntersuchung

Für diese Gebäude

  • Verwaltung & Büro
  • Schule
  • Kindertageseinrichtung
  • Sporthalle
  • Schwimmbad
  • Krankenhaus
  • Pflegeeinrichtung

Warum, und was bei Versäumnis droht

Legionellen verursachen schwere Lungenentzündungen. Ab 100 KBE/100 ml (technischer Maßnahmenwert) ist das Gesundheitsamt zu informieren und eine Risikoabschätzung zu veranlassen. Eine versäumte Untersuchung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; erkrankt jemand, haftet der Betreiber.

Nachweis

Befund der akkreditierten Untersuchungsstelle mit allen Probenahmestellen; Anzeige an das Gesundheitsamt, wenn der Maßnahmenwert erreicht ist.

Angebot anfordern