Prüfung Heizöl-Lageranlage durch Sachverständige
Was ist zu tun
Heizöltanks prüft je nach Volumen und Lage ein Sachverständiger: vor der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, in der Regel alle fünf Jahre. In Wasserschutzgebieten gilt das schon für kleinere Anlagen.
- Rechtsgrundlage
- § 46 AwSV, Anlage 5
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 60
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Umwelttechnik (AwSV, Fettabscheider)
Warum, und was bei Versäumnis droht
Auslaufendes Heizöl verunreinigt Boden und Grundwasser, die Sanierung zahlt der Betreiber. Versäumte Prüfungen können mit Bußgeld geahndet werden.
Nachweis
Prüfbericht des Sachverständigen, Mängel behoben.