Betreiberpflichten

Prüfung Heizöl-Lageranlage durch Sachverständige

Umwelt & Entwässerung, § 46 AwSV, Anlage 5

Was ist zu tun

Heizöltanks prüft je nach Volumen und Lage ein Sachverständiger: vor der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend, in der Regel alle fünf Jahre. In Wasserschutzgebieten gilt das schon für kleinere Anlagen.

Rechtsgrundlage
§ 46 AwSV, Anlage 5
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
60
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Umwelttechnik (AwSV, Fettabscheider)

Warum, und was bei Versäumnis droht

Auslaufendes Heizöl verunreinigt Boden und Grundwasser, die Sanierung zahlt der Betreiber. Versäumte Prüfungen können mit Bußgeld geahndet werden.

Nachweis

Prüfbericht des Sachverständigen, Mängel behoben.

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