Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Was ist zu tun
Ortsfeste elektrische Anlagen prüft eine Elektrofachkraft wiederkehrend, als Richtwert alle vier Jahre, in Räumen besonderer Art wie Feuchträumen jährlich. Das Intervall legt die Gefährdungsbeurteilung fest.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 3, BetrSichV
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 48
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Elektroprüfung
Warum, und was bei Versäumnis droht
Fehlerhafte Elektrik verursacht Brände und Stromunfälle. Die Prüfung verlangen die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung; nach einem Schaden fragen Berufsgenossenschaft und Versicherer zuerst nach dem Prüfnachweis.
Nachweis
Prüfprotokoll mit Messwerten je Stromkreis und Mängelliste.