Betreiberpflichten

Prüfung RWA durch Prüfsachverständige

Brandschutz, Prüfverordnung des Landes

Was ist zu tun

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Sonderbauten prüfen Prüfsachverständige vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und dann in der Regel alle drei Jahre. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Landes; die Demo hinterlegt sie für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Hamburg. Für andere Länder ist das fachlich zu prüfen.

Rechtsgrundlage
Prüfverordnung des Landes
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
36
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Prüfung Brandschutztechnik

Nur in

  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen

Warum, und was bei Versäumnis droht

Die RWA hält im Brandfall Flucht- und Rettungswege rauchfrei. Ohne gültige Prüfung kann die Bauaufsicht die Nutzung einschränken; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.

Nachweis

Prüfbericht des Prüfsachverständigen, Mängelbeseitigung schriftlich bestätigt.

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