Prüfung RWA durch Prüfsachverständige
Was ist zu tun
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Sonderbauten prüfen Prüfsachverständige vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und dann in der Regel alle drei Jahre. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Landes; die Demo hinterlegt sie für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Hamburg. Für andere Länder ist das fachlich zu prüfen.
- Rechtsgrundlage
- Prüfverordnung des Landes
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 36
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Prüfung Brandschutztechnik
Nur in
Bayern Berlin Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen
Warum, und was bei Versäumnis droht
Die RWA hält im Brandfall Flucht- und Rettungswege rauchfrei. Ohne gültige Prüfung kann die Bauaufsicht die Nutzung einschränken; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.
Nachweis
Prüfbericht des Prüfsachverständigen, Mängelbeseitigung schriftlich bestätigt.