Prüfung Sportgeräte
Was ist zu tun
Turn- und Sportgeräte in Hallen wie Tore, Basketballanlagen und Turngeräte prüft eine sachkundige Person einmal im Jahr auf Standsicherheit und Verschleiß.
- Rechtsgrundlage
- DIN EN 913, DGUV
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 12
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Spiel- & Sportgeräteprüfung
Warum, und was bei Versäumnis droht
Umstürzende Tore und Geräte führen immer wieder zu schweren Unfällen. Schulträger und Hallenbetreiber haften aus der Verkehrssicherungspflicht; die Unfallkasse fragt nach dem Prüfnachweis.
Nachweis
Prüfprotokoll mit Prüfplakette je Gerät.