Betreiberpflichten

Prüfung Sprinkleranlage

Brandschutz, Prüfverordnung des Landes

Was ist zu tun

Sprinkleranlagen in Sonderbauten prüfen Prüfsachverständige vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und dann in der Regel alle drei Jahre. Die regelmäßigen Kontrollen des Betreibers und die Wartung durch die Fachfirma kommen hinzu. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Landes; die Demo hinterlegt sie für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Hamburg. Für andere Länder ist das fachlich zu prüfen.

Rechtsgrundlage
Prüfverordnung des Landes
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
36
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Prüfung Brandschutztechnik

Nur in

  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen

Warum, und was bei Versäumnis droht

Eine nicht funktionierende Sprinkleranlage kann einen Entstehungsbrand nicht löschen. Ohne gültige Prüfung kann die Bauaufsicht die Nutzung einschränken; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.

Nachweis

Prüfbericht des Prüfsachverständigen, Mängelbeseitigung schriftlich bestätigt.

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