Betreiberpflichten

Radonmessung an Arbeitsplätzen (12 Monate)

Radon, §§ 126–128 StrlSchG

Was ist zu tun

In festgelegten Radonvorsorgegebieten wird an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss die Radonkonzentration über zwölf Monate gemessen, mit Exposimetern einer anerkannten Stelle. Liegt der Jahresmittelwert über dem Referenzwert von 300 Bq/m³, sind Maßnahmen zur Reduzierung zu treffen.

Rechtsgrundlage
§§ 126–128 StrlSchG
Art
Einmalig
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Radonmessung

Warum, und was bei Versäumnis droht

Radon ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Messpflicht und Pflicht zu Maßnahmen stehen im Strahlenschutzgesetz; Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Nachweis

Messbericht der anerkannten Stelle mit Jahresmittelwert je Raum.

Angebot anfordern