Betreiberpflichten

Revision Brandmeldeanlage

Brandschutz, TRVB 123 S

Was ist zu tun

Brandmeldeanlagen werden nach TRVB 123 S jährlich von einer akkreditierten Inspektionsstelle revidiert. Dazu kommen die Eigenkontrollen des Betreibers.

Rechtsgrundlage
TRVB 123 S
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
12
Land
Österreich
Leistung im Marktplatz
Prüfung Brandschutztechnik

Warum, und was bei Versäumnis droht

Die Revision ist meist Auflage des Baubescheids und Voraussetzung dafür, dass die Anlage bei der Feuerwehr aufgeschaltet bleibt.

Nachweis

Revisionsbefund der Inspektionsstelle, Kontrollbuch.

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