Revision Brandmeldeanlage
Was ist zu tun
Brandmeldeanlagen werden nach TRVB 123 S jährlich von einer akkreditierten Inspektionsstelle revidiert. Dazu kommen die Eigenkontrollen des Betreibers.
- Rechtsgrundlage
- TRVB 123 S
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 12
- Land
- Österreich
- Leistung im Marktplatz
- Prüfung Brandschutztechnik
Warum, und was bei Versäumnis droht
Die Revision ist meist Auflage des Baubescheids und Voraussetzung dafür, dass die Anlage bei der Feuerwehr aufgeschaltet bleibt.
Nachweis
Revisionsbefund der Inspektionsstelle, Kontrollbuch.