Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen
Was ist zu tun
Elektrische Anlagen in Arbeitsstätten werden nach der Elektroschutzverordnung 2012 regelmäßig von einer Elektrofachkraft überprüft, längstens alle fünf Jahre.
- Rechtsgrundlage
- Elektroschutzverordnung 2012
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 60
- Land
- Österreich
- Leistung im Marktplatz
- Elektroprüfung
Warum, und was bei Versäumnis droht
Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Prüfbefunde; Verstöße sind Verwaltungsübertretungen, und bei Unfällen haftet der Arbeitgeber.
Nachweis
Prüfbefund der Elektrofachkraft.