Neubewertung asbesthaltiger Bauteile (Dringlichkeit II)
What to do
Schwach gebundene Asbestprodukte werden nach der Asbest-Richtlinie bewertet. Dringlichkeit I heißt: unverzüglich sanieren. Dringlichkeit II: innerhalb von zwei Jahren neu bewerten, Dringlichkeit III: spätestens nach fünf Jahren. Die Demo plant die Neubewertung alle zwei Jahre.
- Legal basis
- Asbest-Richtlinie der Länder
- Kind
- Recurring
- Interval (months)
- 24
- Country
- Germany
- Marketplace service
- Asbestos & pollutants
Why, and what happens if it is missed
Die Asbest-Richtlinie ist in den Ländern bauaufsichtlich eingeführt. Eine versäumte Neubewertung kann dazu führen, dass Fasern unbemerkt freigesetzt werden; die Bauaufsicht kann die Nutzung untersagen.
Evidence
Bewertungsbogen nach der Asbest-Richtlinie mit Dringlichkeitsstufe, bei Bedarf Raumluftmessung.