Betreiberpflichten

Neubewertung asbesthaltiger Bauteile (Dringlichkeit II)

Schadstoffe (Asbest, Schimmel), Asbest-Richtlinie der Länder

Was ist zu tun

Schwach gebundene Asbestprodukte werden nach der Asbest-Richtlinie bewertet. Dringlichkeit I heißt: unverzüglich sanieren. Dringlichkeit II: innerhalb von zwei Jahren neu bewerten, Dringlichkeit III: spätestens nach fünf Jahren. Die Demo plant die Neubewertung alle zwei Jahre.

Rechtsgrundlage
Asbest-Richtlinie der Länder
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
24
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Asbest & Schadstoffe

Warum, und was bei Versäumnis droht

Die Asbest-Richtlinie ist in den Ländern bauaufsichtlich eingeführt. Eine versäumte Neubewertung kann dazu führen, dass Fasern unbemerkt freigesetzt werden; die Bauaufsicht kann die Nutzung untersagen.

Nachweis

Bewertungsbogen nach der Asbest-Richtlinie mit Dringlichkeitsstufe, bei Bedarf Raumluftmessung.

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