Neubewertung asbesthaltiger Bauteile (Dringlichkeit II)
Was ist zu tun
Schwach gebundene Asbestprodukte werden nach der Asbest-Richtlinie bewertet. Dringlichkeit I heißt: unverzüglich sanieren. Dringlichkeit II: innerhalb von zwei Jahren neu bewerten, Dringlichkeit III: spätestens nach fünf Jahren. Die Demo plant die Neubewertung alle zwei Jahre.
- Rechtsgrundlage
- Asbest-Richtlinie der Länder
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 24
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Asbest & Schadstoffe
Warum, und was bei Versäumnis droht
Die Asbest-Richtlinie ist in den Ländern bauaufsichtlich eingeführt. Eine versäumte Neubewertung kann dazu führen, dass Fasern unbemerkt freigesetzt werden; die Bauaufsicht kann die Nutzung untersagen.
Nachweis
Bewertungsbogen nach der Asbest-Richtlinie mit Dringlichkeitsstufe, bei Bedarf Raumluftmessung.