Prüfung Brandmeldeanlage durch Prüfsachverständige
What to do
In Sonderbauten wie Schulen, Kliniken, Pflegeheimen oder Versammlungsstätten prüfen Prüfsachverständige die Brandmeldeanlage vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und dann wiederkehrend, in der Regel alle drei Jahre. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Landes; die Demo hinterlegt sie für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Hamburg. Für andere Länder ist das fachlich zu prüfen.
- Legal basis
- Prüfverordnung des Landes
- Kind
- Recurring
- Interval (months)
- 36
- Country
- Germany
- Marketplace service
- Fire-safety systems inspection
Only in
Bavaria Berlin Hamburg Hesse Lower Saxony North Rhine-Westphalia Saxony
Why, and what happens if it is missed
Ohne gültige Prüfung fehlt der Nachweis, dass die Anlage im Brandfall auslöst und die Feuerwehr alarmiert. Die Bauaufsicht kann die Nutzung einschränken; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.
Evidence
Prüfbericht des Prüfsachverständigen, Mängelbeseitigung schriftlich bestätigt.