Operator duties

Prüfung Brandmeldeanlage durch Prüfsachverständige

Fire safety, Prüfverordnung des Landes

What to do

In Sonderbauten wie Schulen, Kliniken, Pflegeheimen oder Versammlungsstätten prüfen Prüfsachverständige die Brandmeldeanlage vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und dann wiederkehrend, in der Regel alle drei Jahre. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Landes; die Demo hinterlegt sie für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Hamburg. Für andere Länder ist das fachlich zu prüfen.

Legal basis
Prüfverordnung des Landes
Kind
Recurring
Interval (months)
36
Country
Germany
Marketplace service
Fire-safety systems inspection

Only in

  • Bavaria
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hesse
  • Lower Saxony
  • North Rhine-Westphalia
  • Saxony

Why, and what happens if it is missed

Ohne gültige Prüfung fehlt der Nachweis, dass die Anlage im Brandfall auslöst und die Feuerwehr alarmiert. Die Bauaufsicht kann die Nutzung einschränken; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.

Evidence

Prüfbericht des Prüfsachverständigen, Mängelbeseitigung schriftlich bestätigt.

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