Prüfung Brandmeldeanlage durch Prüfsachverständige
Was ist zu tun
In Sonderbauten wie Schulen, Kliniken, Pflegeheimen oder Versammlungsstätten prüfen Prüfsachverständige die Brandmeldeanlage vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und dann wiederkehrend, in der Regel alle drei Jahre. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Landes; die Demo hinterlegt sie für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Hamburg. Für andere Länder ist das fachlich zu prüfen.
- Rechtsgrundlage
- Prüfverordnung des Landes
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 36
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Prüfung Brandschutztechnik
Nur in
Bayern Berlin Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen
Warum, und was bei Versäumnis droht
Ohne gültige Prüfung fehlt der Nachweis, dass die Anlage im Brandfall auslöst und die Feuerwehr alarmiert. Die Bauaufsicht kann die Nutzung einschränken; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.
Nachweis
Prüfbericht des Prüfsachverständigen, Mängelbeseitigung schriftlich bestätigt.