Betreiberpflichten

Prüfung Brandmeldeanlage durch Prüfsachverständige

Brandschutz, Prüfverordnung des Landes

Was ist zu tun

In Sonderbauten wie Schulen, Kliniken, Pflegeheimen oder Versammlungsstätten prüfen Prüfsachverständige die Brandmeldeanlage vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und dann wiederkehrend, in der Regel alle drei Jahre. Grundlage ist die Prüfverordnung des jeweiligen Landes; die Demo hinterlegt sie für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und Hamburg. Für andere Länder ist das fachlich zu prüfen.

Rechtsgrundlage
Prüfverordnung des Landes
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
36
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Prüfung Brandschutztechnik

Nur in

  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen

Warum, und was bei Versäumnis droht

Ohne gültige Prüfung fehlt der Nachweis, dass die Anlage im Brandfall auslöst und die Feuerwehr alarmiert. Die Bauaufsicht kann die Nutzung einschränken; Versäumnisse können mit Bußgeld geahndet werden.

Nachweis

Prüfbericht des Prüfsachverständigen, Mängelbeseitigung schriftlich bestätigt.

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