Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen nach Baugenehmigung (Baden-Württemberg)
What to do
Baden-Württemberg hat keine allgemeine Prüfverordnung für technische Anlagen. Prüfpflichten für Brandmelde-, Rauchabzugs- und Sprinkleranlagen ergeben sich aus den Auflagen der Baugenehmigung und den Sonderbauvorschriften. Die Demo rechnet mit einer Prüfung alle drei Jahre; das ist je Gebäude fachlich zu prüfen.
- Legal basis
- Auflagen der Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften
- Kind
- Recurring
- Interval (months)
- 36
- Country
- Germany
- Marketplace service
- Fire-safety systems inspection
Only in
Baden-Württemberg
Why, and what happens if it is missed
Die Auflagen der Baugenehmigung sind verbindlich. Werden sie nicht eingehalten, kann die Baurechtsbehörde die Nutzung einschränken, und im Brandfall fehlt der Nachweis, dass die Anlagen funktioniert haben.
Evidence
Prüfberichte je Anlage und die Auflagen aus der Baugenehmigung.