Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen nach Baugenehmigung (Baden-Württemberg)
Was ist zu tun
Baden-Württemberg hat keine allgemeine Prüfverordnung für technische Anlagen. Prüfpflichten für Brandmelde-, Rauchabzugs- und Sprinkleranlagen ergeben sich aus den Auflagen der Baugenehmigung und den Sonderbauvorschriften. Die Demo rechnet mit einer Prüfung alle drei Jahre; das ist je Gebäude fachlich zu prüfen.
- Rechtsgrundlage
- Auflagen der Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 36
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Prüfung Brandschutztechnik
Nur in
Baden-Württemberg
Warum, und was bei Versäumnis droht
Die Auflagen der Baugenehmigung sind verbindlich. Werden sie nicht eingehalten, kann die Baurechtsbehörde die Nutzung einschränken, und im Brandfall fehlt der Nachweis, dass die Anlagen funktioniert haben.
Nachweis
Prüfberichte je Anlage und die Auflagen aus der Baugenehmigung.