Betreiberpflichten

Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen nach Baugenehmigung (Baden-Württemberg)

Brandschutz, Auflagen der Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften

Was ist zu tun

Baden-Württemberg hat keine allgemeine Prüfverordnung für technische Anlagen. Prüfpflichten für Brandmelde-, Rauchabzugs- und Sprinkleranlagen ergeben sich aus den Auflagen der Baugenehmigung und den Sonderbauvorschriften. Die Demo rechnet mit einer Prüfung alle drei Jahre; das ist je Gebäude fachlich zu prüfen.

Rechtsgrundlage
Auflagen der Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
36
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Prüfung Brandschutztechnik

Nur in

  • Baden-Württemberg

Warum, und was bei Versäumnis droht

Die Auflagen der Baugenehmigung sind verbindlich. Werden sie nicht eingehalten, kann die Baurechtsbehörde die Nutzung einschränken, und im Brandfall fehlt der Nachweis, dass die Anlagen funktioniert haben.

Nachweis

Prüfberichte je Anlage und die Auflagen aus der Baugenehmigung.

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