Rauchwarnmelder: jährliche Inspektion (Baden-Württemberg)
What to do
Rauchwarnmelder in Wohnungen werden einmal im Jahr nach DIN 14676-1 inspiziert: Funktion, Verschmutzung, Raucheindringöffnungen und Umfeld. Nach der Bauordnung von Baden-Württemberg baut der Eigentümer die Melder ein; für die Betriebsbereitschaft sorgen die unmittelbaren Besitzer, also die Bewohner, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Dann gehört die jährliche Inspektion zu seinen Pflichten.
- Legal basis
- § 15 Abs. 7 LBO BW, DIN 14676-1
- Kind
- Recurring
- Interval (months)
- 12
- Country
- Germany
- Marketplace service
- Smoke-alarm service
For these buildings
Residential building
Only in
Baden-Württemberg
Why, and what happens if it is missed
Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie nachts rechtzeitig wecken. Ein defekter Melder kann nach einem Brand Fragen nach Haftung und Versicherungsschutz aufwerfen; wer die Pflicht übernommen hat, muss die Inspektion nachweisen können.
Evidence
Inspektionsprotokoll je Wohnung und Melder nach DIN 14676-1.