Rauchwarnmelder: jährliche Inspektion (Baden-Württemberg)
Was ist zu tun
Rauchwarnmelder in Wohnungen werden einmal im Jahr nach DIN 14676-1 inspiziert: Funktion, Verschmutzung, Raucheindringöffnungen und Umfeld. Nach der Bauordnung von Baden-Württemberg baut der Eigentümer die Melder ein; für die Betriebsbereitschaft sorgen die unmittelbaren Besitzer, also die Bewohner, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Dann gehört die jährliche Inspektion zu seinen Pflichten.
- Rechtsgrundlage
- § 15 Abs. 7 LBO BW, DIN 14676-1
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 12
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Rauchwarnmelder-Service
Für diese Gebäude
Wohngebäude
Nur in
Baden-Württemberg
Warum, und was bei Versäumnis droht
Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie nachts rechtzeitig wecken. Ein defekter Melder kann nach einem Brand Fragen nach Haftung und Versicherungsschutz aufwerfen; wer die Pflicht übernommen hat, muss die Inspektion nachweisen können.
Nachweis
Inspektionsprotokoll je Wohnung und Melder nach DIN 14676-1.