Operator duties

Rauchwarnmelder: jährliche Inspektion (Bayern)

Fire safety, Art. 46 Abs. 4 BayBO, DIN 14676-1

What to do

Rauchwarnmelder in Wohnungen werden einmal im Jahr nach DIN 14676-1 inspiziert: Funktion, Verschmutzung, Raucheindringöffnungen und Umfeld. Nach der Bauordnung von Bayern baut der Eigentümer die Melder ein; für die Betriebsbereitschaft sorgen die unmittelbaren Besitzer, also die Bewohner, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Dann gehört die jährliche Inspektion zu seinen Pflichten.

Legal basis
Art. 46 Abs. 4 BayBO, DIN 14676-1
Kind
Recurring
Interval (months)
12
Country
Germany
Marketplace service
Smoke-alarm service

For these buildings

  • Residential building

Only in

  • Bavaria

Why, and what happens if it is missed

Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie nachts rechtzeitig wecken. Ein defekter Melder kann nach einem Brand Fragen nach Haftung und Versicherungsschutz aufwerfen; wer die Pflicht übernommen hat, muss die Inspektion nachweisen können.

Evidence

Inspektionsprotokoll je Wohnung und Melder nach DIN 14676-1.

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