Rauchwarnmelder: jährliche Inspektion (Bayern)
What to do
Rauchwarnmelder in Wohnungen werden einmal im Jahr nach DIN 14676-1 inspiziert: Funktion, Verschmutzung, Raucheindringöffnungen und Umfeld. Nach der Bauordnung von Bayern baut der Eigentümer die Melder ein; für die Betriebsbereitschaft sorgen die unmittelbaren Besitzer, also die Bewohner, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Dann gehört die jährliche Inspektion zu seinen Pflichten.
- Legal basis
- Art. 46 Abs. 4 BayBO, DIN 14676-1
- Kind
- Recurring
- Interval (months)
- 12
- Country
- Germany
- Marketplace service
- Smoke-alarm service
For these buildings
Residential building
Only in
Bavaria
Why, and what happens if it is missed
Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie nachts rechtzeitig wecken. Ein defekter Melder kann nach einem Brand Fragen nach Haftung und Versicherungsschutz aufwerfen; wer die Pflicht übernommen hat, muss die Inspektion nachweisen können.
Evidence
Inspektionsprotokoll je Wohnung und Melder nach DIN 14676-1.