Rauchwarnmelder: jährliche Inspektion (Bayern)
Was ist zu tun
Rauchwarnmelder in Wohnungen werden einmal im Jahr nach DIN 14676-1 inspiziert: Funktion, Verschmutzung, Raucheindringöffnungen und Umfeld. Nach der Bauordnung von Bayern baut der Eigentümer die Melder ein; für die Betriebsbereitschaft sorgen die unmittelbaren Besitzer, also die Bewohner, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Dann gehört die jährliche Inspektion zu seinen Pflichten.
- Rechtsgrundlage
- Art. 46 Abs. 4 BayBO, DIN 14676-1
- Art
- Wiederkehrend
- Intervall (Monate)
- 12
- Land
- Deutschland
- Leistung im Marktplatz
- Rauchwarnmelder-Service
Für diese Gebäude
Wohngebäude
Nur in
Bayern
Warum, und was bei Versäumnis droht
Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie nachts rechtzeitig wecken. Ein defekter Melder kann nach einem Brand Fragen nach Haftung und Versicherungsschutz aufwerfen; wer die Pflicht übernommen hat, muss die Inspektion nachweisen können.
Nachweis
Inspektionsprotokoll je Wohnung und Melder nach DIN 14676-1.