Betreiberpflichten

Rauchwarnmelder: jährliche Inspektion (Bayern)

Brandschutz, Art. 46 Abs. 4 BayBO, DIN 14676-1

Was ist zu tun

Rauchwarnmelder in Wohnungen werden einmal im Jahr nach DIN 14676-1 inspiziert: Funktion, Verschmutzung, Raucheindringöffnungen und Umfeld. Nach der Bauordnung von Bayern baut der Eigentümer die Melder ein; für die Betriebsbereitschaft sorgen die unmittelbaren Besitzer, also die Bewohner, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Dann gehört die jährliche Inspektion zu seinen Pflichten.

Rechtsgrundlage
Art. 46 Abs. 4 BayBO, DIN 14676-1
Art
Wiederkehrend
Intervall (Monate)
12
Land
Deutschland
Leistung im Marktplatz
Rauchwarnmelder-Service

Für diese Gebäude

  • Wohngebäude

Nur in

  • Bayern

Warum, und was bei Versäumnis droht

Rauchwarnmelder retten Leben, weil sie nachts rechtzeitig wecken. Ein defekter Melder kann nach einem Brand Fragen nach Haftung und Versicherungsschutz aufwerfen; wer die Pflicht übernommen hat, muss die Inspektion nachweisen können.

Nachweis

Inspektionsprotokoll je Wohnung und Melder nach DIN 14676-1.

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